| |  |  |  | Die Ausbildung
Man unterscheidet zwei verschiedene Ausbildungen auf dem Weg zum Fallschirmspringer.
1. Die konventionelle Ausbildung
Es ist die althergebrachte Methode Fallschirmspringer auszubilden. Man könnte sagen „So wurden schon unsere Großväter ausgebildet“.
Der/Die Schüler/in beginnt mit einer theoretischen und bodenpraktischen Ausbildung, in der er/sie die Grundlagen im sicheren Umgang mit einem Fallschirm erlernt. Dieser Teil der Ausbildung umfasst mindestens 8 Zeitstunden.
Die springerische Karriere beginnt in ca. 1200m aus denen mindestens sechs Automatiksprünge absolviert werden müssen. Der/Die Springer/in ist dabei durch eine Aufziehleine mit dem Flugzeug verbunden, was beim Verlassen des Flugzeugs zur sofortigen Öffnung des Fallschirms führt. Nach diesem Ausbildungsschritt wird der Fallschirm selber durch den/die Schüler/in geöffnet und die Freifallausbildung beginnt. Dabei wird aus immer größeren Höhen mit immer mehr Freifallzeit gesprungen. Der/Die Schüler/in lernt sich im Freifall zu bewegen und das sichere Fliegen mit anderen Fallschirmspringern. Schlechtwetterphasen werden zur theoretischen Weiterbildung, zur Packausbildung oder zum Auffrischen des schon Erlernten genutzt. Schließlich gilt es eine theoretische Prüfung zu bestehen. Mit bestandener Theorieprüfung und mindestens 23 Fallschirmsprüngen mit selbstständiger Öffnung, folgt die praktische Prüfung, die aus zwei Prüfungssprüngen besteht.
Hat man auch diese zwei Sprünge aus 1200m und 4000m bestanden wird die Lizenz beantragt, die unbefristet und international gültig ist.
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2. Die AFF-Ausbildung
Die AFF-Ausbildung (accelerated free fall / beschleunigte Freifallausbildung) kommt aus den USA und wird seit etwa 10 Jahren in Deutschland ausgebildet.
Auch hier beginnt der/die Schüler/in mit der theoretischen Ausbildung, die mindestens 8 Zeitstunden umfassen muss.
Das Fallschirmspringen beginnt bei dieser Ausbildung aber gleich aus 4000m Höhe. Es gilt, 7 Ausbildungssprünge ( Level ) mit vorgegebenen Lernzielen zu bestehen. Der/die Schüler/in wird bei den ersten drei Sprüngen von je zwei Lehrern und bei den nächsten vier Sprüngen von jeweils einem Lehrer begleitet. Die Lehrer bleiben bis zur Öffnung des Fallschirms bei dem/der Schüler/in und korrigieren durch Handzeichen ständig dessen/deren Freifallhaltung. Diese Art der Ausbildung ist so effektiv, dass nach nur sieben erfolgreichen Sprüngen die weiteren Ausbildungssprünge alleine durchgeführt werden. Auch bei dieser Ausbildung müssen mindestens 23 Fallschirmsprünge mit selbstständiger Öffnung absolviert werden, in denen weiter das Bewegen im Freifall und das sichere Fliegen mit anderen Fallschirmspringern trainiert wird. Außerdem müssen 3 sogenannte Höhenabbausprünge aus niedrigeren Höhen bis hinunter auf 1000m gemacht werden, um sich auch an diese Absprunghöhen zu gewöhnen. In den Sprungpausen wird wieder das Packen und weitere Theorie gelehrt, um die anstehende theoretische Prüfung zu bestehen.
Sind die zwei Prüfungssprünge aus 1200m und 4000m bestanden, wird auch hier die Lizenz beantragt, die unbefristet und international gültig ist.
Voraussetzungen für beide Ausbildungsvarianten: º Ärztliches Attest º Mindestalter 14 Jahre (Lizenz wird erst mit Erreichen des 16. Lebensjahres ausgestellt) º bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Eltern º Höchstgewicht 95 kg
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